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Sind westliche Menschenrechtsvorstellungen mit dem Koran vereinbar?
Prof. Dr. Abdoljavad Falaturi
1. Einführung in die Thematik
Ich möchte mit einem Zitat aus dem Buch Menschenrechte, Bd. 1: „Historische Aspekte“, S. 7, erschienen im Colloquium Verlag Berlin 1981, beginnen:
„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst eine Präambel und 29 Artikel und wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet. Ihre Grundsätze formulieren Verbote, wie etwa das der Diskriminierung, der Sklaverei oder der Folter, und Rechte, wie das auf Leben und Freiheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf die Freiheitssphäre des Einzelnen, auf Freizügigkeit, Auswanderungsfreiheit und Asylrecht, auf Gewährleistung des Eigentums, auf Freiheit des Gewissens, der Religion, der Meinung und der Information, oder etwa die Rechte auf soziale Sicherheit, Arbeit, Erholung und Freizeit und den Anspruch auf eine angemessene Sozial- und Individualordnung.